Häufige Fragen an uns als KFZ-Sachverständige
- Unverschuldeter Unfall, Unfallgutachten und Versicherung
- Fragen rund um die Hauptuntersuchung (HU)
- Oldtimer - Wiederzulassung, Gutachten und andere Fragen
- Tuning - Antworten zu Rädern / Reifen und Fahrwerksänderungen
Thema: Tuning - Räder / Reifen
Die Änderung einer „Rad/Reifenkombination“ ist der An oder Umbau einer Reifengröße die bisher für dieses Fahrzeug nicht genehmigt war. Oder der Anbau von Sonderrädern zur Verbesserung des Fahrverhaltens bzw. zur optischen Verschönerung des Fahrzeuges.
Was gilt es im besonderen bei Rädern / Reifen zu beachten?
- Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung). - Darf das Rad oder die Reifengröße am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Sonderrades zu entnehmen, oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt. - Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Sonderrades bzw. der Reifenänderung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen, oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt. - Reicht die Tragfähigkeit und das Geschwindigkeitssymbol?
Diese müssen mindestens den in den Fahrzeugpapieren genannten bzw. den der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges und der zulässigen Achslasten inklusive Toleranzen genügen. - Ist die Rad/Reifenkombination Freigängig?
Hier ist, bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges, zu prüfen ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min.: 4 mm), Karosserieteilen (min.: 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung, Teilen der Brems- und Lenkanlage (min.: 2 mm) vorhanden ist. - Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter.
Thema: Fahrwerksänderung

Ein weiterer Grund für die Fahrwerksänderung könnte eine Verbesserung des optischen Eindrucks des Fahrzeuges sein.
Was gilt es im besonderen bei Fahrwerksänderungen zu beachten?
- Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung). - Darf die Fahrwerksänderung am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE der Fahrwerksänderung zu entnehmen, oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt. - Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Fahrwerksänderung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen, oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt. - Ist die Freigängigkeit der möglichen Rad/Reifenkombinationen gegeben?
Hier ist, bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges, zu prüfen ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min.: 4 mm), Karosserieteilen (min.: 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung, Teilen der Brems- und Lenkanlage (min.: 2 mm) vorhanden ist. - Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter.